Einreisebestimmungen nach Schweden       


ADAC-Partnerclub

Motormännens Riksförbund (M)
Sveavägen 159
P.O.Box 231 42
S-104 35 Stockholm
Telefon (08) 690 38 00 oder
Telefon 020 21 11 11 (nur innerhalb Schwedens, gebührenfrei)


Botschaft

Botschaft des Königreichs Schweden
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon (030) 50 50 60
Telefax (030) 50 50 66 56
ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
www.schweden.org

Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72
info@german-embassy.se

Einreisebestimmungen

Personen

Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren wird der Kinderreisepass, der Kinderausweis oder der Eintrag im Pass eines Elternteils anerkannt. Alle Einreisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Kraftfahrzeug
Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein (bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Fremdenverkehrsamt
Visit Sweden
Telefon (069) 22 22 34 96
Telefax (0046 63) 12 81 37
germany@visitsweden.com
www.visitsweden.com

Gesundheitsinformationen
Impfungen
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung).
Besondere Impfhinweise: FSME - Betroffen sind das Gebiet der Mälaren, der südwestliche Küstenstreifen vom Uppland bis Blekinge, sowie die vorgelagerten Ostseeinseln Gotland und Öland.
 
Hinweise
Reiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ärzte vom ADAC Auslands Informations Service unter der Telefonnummer (089) 76 76 77 oder über die Faxnummer (089) 76 76 36 77 zur Verfügung.
 

Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung). Darin müssen eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung, durchgeführt entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers.
- Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr erforderlich.
- Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus spp) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält.

An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden.

Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen.
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.

Detaillierte Informationen erhalten sie auf den Internetseiten des Schwedisches Zentralamtes für Landwirtschaft, www .sjv.se Anklicken: deutsches Flaggensymbol, Tiergesundheit, Ein- und Ausfuhr von lebenden Tieren.

Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 220 Volt. Steckdosen in Hotel-Badezimmern haben teils kleinere Eingänge als bei uns, so dass hierfür die Mitnahme eines Zwischensteckers sinnvoll sein kann. Er ist in ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Notruf
Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112

Reisegepäck
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Die Mitnahme von Selbstverteidigungs-Waffen, auch von Schreckschuss- und Gaspistolen, Tränengas-Sprays, Springmessern und ähnlichem ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußen, bis hin zur Gefängnisstrafe, belegt. Weitere Auskünfte über die Mitnahme von Waffen, z.B. über die Bestimmungen zur Mitnahme von Jagdwaffen, erteilen das Fremdenverkehrsamt sowie die schwedische Botschaft.

1. Ware aus EU-Ländern:

Bei Einreise aus einem EU-Land dürfen Sie Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen.
Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak sowie 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier. Tabakwaren sind nur für Personen ab 18 Jahre, alkohol. Getränke nur für Personen ab 20 Jahre gestattet.
Für Tabakwaren, die in einem der 10 neuen EU-Beitrittsländer gekauft wurden, gelten geringere Mengen. Z.B. dürfen nur 200 in Polen gekaufte Zigaretten eingeführt werden.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Aus EU-Ländern und aus Norwegen dürfen pro Person bis zu 15 kg Fleisch und Fleischprodukte eingeführt werden. Die Mitnahme von Fischen, Weich- und Krustentieren ist ebenso bis zu einer Menge von 15 kg pro Person gestattet, die Fische müssen ausgenommen sein. Die Mitnahme von Rindfleisch und Rindfleischprodukten von in Großbritannien oder Nordirland geschlachteten Tieren ist verboten.

2. duty-free-Ware, Einreise aus Nicht-EU-Ländern sowie
   Einreise von den Aland-Inseln


Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen) oder bei Einreise von den Aland-Inseln sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak noch geringer, außerdem gibt es Höchstgrenzen für Tee, Kaffee, Parfüm, Toilettenwasser und andere Waren sowie mehr Restriktionen für die Mitnahme von Lebensmitteln.

3. Die schwedische Zollbehörde im Internet: www.tullverket.se


Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr von den Straßenhilfsorganisationen
"Assistancekåren" (Telefon 020 912 912) sowie "FALCK" (Telefon 087 679 000).

Die Hilfe ist kostenpflichtig. ADAC PlusMitglieder können gegen Vorlage des AIT-Kreditbriefes bzw. der ADAC-Kostengarantie bargeldlos bezahlen; von den Kosten erhalten sie für Pannenhilfe und fürs Abschleppen jeweils bis zu 200 Euro erstattet

Telefonieren
Von Deutschland nach Schweden:
0046 + Ortskennzeichen ohne die Null + Teilnehmernummer

Von Schweden nach Deutschland:
0049 + Ortskennzahl ohne die Null + Teilnehmernummer.

Fast alle Telefonzellen werden mit Telefonkarten betrieben, die Sie in Telefonbüros (»Tele« oder »Telebutik«) sowie Tabak- und Zeitungsgeschäften erhalten. Es gibt auch Telefonzellen, die für die Benutzung mit internationalen Kreditkarten ausgerüstet sind. Münzfernsprecher nehmen 1- und 5-skr-Münzen an (Mindesteinwurf 2 skr).

Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze 0,2
Höchstgeschwindigkeiten in km/h
 
 

Pkw
Wohnmobil bis 3,5 t

Wohnmobil
über 3,5 t

Gespann

Motorrad

innerorts

50

50

50

 50

außerorts

70-90 (a)

 80

80 (c)

70-90 (a,b)

Schnellstraßen

90-110 (a)

90

80 (c)

90-110 (a,b)

Autobahnen

110

 90

80 (c)

 110 (b)


(a) entsprechend der Beschilderung
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
     - der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht 
       (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
    - der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des 
      Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.

Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot". Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten "Parkverbot". In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach.
Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.

Das Schild "M" (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle benutzen!

Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.

Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.
 

Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.

Diese Information wurde vom ADAC mit viel Sorgfalt zusammengestellt und ist nur gültig für deutsche Staatsbürger.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber nicht übernehmen.


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